Fehler aufgetreten - bitte Netzwerkverbindung prüfen und erneut versuchen.

DSGVO & Videoüberwachung: Was Unternehmen beachten müssen

image

Die Sicherheit auf Baustellen, in Solarparks, Windparks und kritischen Infrastrukturen wie Flughäfen ist ein zentraler Faktor für jedes Projekt. Teure Maschinen, wertvolle Materialien und sensible Informationen machen diese Bereiche oft zu attraktiven Zielen für Diebstahl, Vandalismus oder andere Sicherheitsrisiken. Um diese Risiken zu minimieren, setzen immer mehr Unternehmen auf Videoüberwachung. Doch neben den Sicherheitsaspekten muss auch der Datenschutz strikt eingehalten werden. Hier sind die wesentlichen Aspekte der Videoüberwachung und ihre spezifischen Anforderungen für die verschiedenen Zielgruppen.

Rechtliche Grundlagen der Videoüberwachung

In der EU gibt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den rechtlichen Rahmen vor, wie personenbezogene Daten, darunter auch Videoaufzeichnungen, verarbeitet werden dürfen. Da Kameras nicht nur unbefugte Personen erfassen, sondern auch Mitarbeiter, Besucher und Passanten, ist die Einhaltung der DSGVO zwingend erforderlich. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Videoüberwachung datenschutzkonform erfolgt und nur das Nötigste überwacht wird.

Welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen?

  1. Rechtfertigungsgrund für die Überwachung: Die Videoüberwachung darf nur dann eingesetzt werden, wenn ein legitimer Zweck vorliegt, wie der Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus. Die Überwachung muss verhältnismäßig sein und auf das erforderliche Minimum beschränkt werden.

  2. Transparenz und Information: Es ist Pflicht, alle Betroffenen, also Mitarbeiter, Lieferanten und Besucher, klar und verständlich über die Videoüberwachung zu informieren. Das bedeutet, dass an den überwachten Bereichen deutliche Hinweisschilder angebracht sein müssen, die auf die Kameras hinweisen und Informationen zum Verantwortlichen enthalten. Außerdem sollten Informationen darüber gegeben werden, wie lange die Aufzeichnungen gespeichert werden und zu welchem Zweck sie verwendet werden.

  3. Datenminimierung und Zweckbindung: Die erhobenen Daten müssen auf das erforderliche Minimum beschränkt werden. Das bedeutet, dass keine dauerhafte Überwachung jedes Bereichs zulässig ist. Die Kameras sollten sich auf sicherheitskritische Zonen beschränken, wie Eingangsbereiche oder Orte, an denen wertvolle Maschinen und Materialien gelagert werden. Zudem dürfen die Aufzeichnungen nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden und nicht darüber hinaus.

  4. Speicherung und Löschung der Daten: Die Speicherung der Videoaufzeichnungen muss auf ein angemessenes Maß begrenzt werden. Nach der DSGVO ist es nicht zulässig, Aufnahmen unbegrenzt zu speichern. In der Regel gilt, dass die Daten gelöscht werden müssen, sobald der Zweck, zu dem sie erhoben wurden, erfüllt ist. Die Dauer variiert je nach Fall, liegt aber häufig bei maximal 72 Stunden, es sei denn, es gibt einen konkreten Vorfall, der eine längere Speicherung rechtfertigt.

  5. Sicherstellung des Zugangs- und Auskunftsrechts: Jede Person, die auf den Aufnahmen zu sehen ist, hat das Recht, Auskunft über die erhobenen Daten zu erhalten. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Anfragen schnell und transparent beantwortet werden. Zudem haben Betroffene das Recht, die Löschung der Aufnahmen zu verlangen, sofern keine legitimen Gründe für die Speicherung vorliegen.

Spezielle Anforderungen für Mitarbeiterüberwachung

Bei der Überwachung von Arbeitsbereichen, in denen Mitarbeiter gefilmt werden könnten, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Die dauerhafte und flächendeckende Überwachung von Arbeitsplätzen ist in der Regel nicht zulässig. Unternehmen müssen zwischen Sicherheitsanforderungen und dem Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten abwägen. Eine Überwachung ist nur dann zulässig, wenn es keine milderen Mittel zur Erreichung des Sicherheitsziels gibt und die Arbeitnehmer über den Einsatz der Kameras umfassend informiert wurden.

Datenschutzbeauftragter und technische Sicherheitsvorkehrungen

Um sicherzustellen, dass die Videoüberwachung den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt, sollte ein Datenschutzbeauftragter ins Unternehmen eingebunden werden. Dieser hilft bei der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben und kann sicherstellen, dass alle technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem die Verschlüsselung der Videoaufzeichnungen, der Schutz vor unbefugtem Zugriff und die Sicherstellung, dass nur befugte Personen auf die Daten zugreifen können.

Bußgelder bei Verstößen gegen den Datenschutz

Die Missachtung der Datenschutzgesetze kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Verstößt ein Unternehmen gegen die DSGVO, drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Abgesehen von den finanziellen Folgen können auch Reputationsschäden und der Verlust des Vertrauens der Mitarbeiter und Kunden erhebliche Konsequenzen sein.

Fazit: Datenschutz ernst nehmen

Die Videoüberwachung kann ein effektives Mittel zur Sicherheit sein, doch Unternehmen müssen sich der Verantwortung bewusst sein, die mit der Überwachung einhergeht. Durch die strikte Einhaltung der DSGVO und die transparente Information aller Betroffenen lassen sich rechtliche Risiken minimieren. Unternehmen wie GuardUp, die mobile Videoüberwachung anbieten, können darüber hinaus Unterstützung bieten, um sicherzustellen, dass Überwachungslösungen sowohl sicherheits- als auch datenschutzkonform eingesetzt werden.